Gemäß §65 des Dekrets 1/2012 erhalten alle Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen seit 24.1.2012 keine Einspeisevergütung mehr, sofern nicht die Bedingungen des Decreto Romani (28/2011) erfüllt sind. Die zuvor geltende Frist vom 29.3.2012 wurde über Nacht auf den 24.1.2012 vorverlegt. In der Praxis würde dies bedeuten, dass viele derzeit in Bau befindliche Anlagen Bauruinen wären. Millioneninvestments wären in den Sand gesetzt. Laut New Energy Projects, einem Unternehmen für Projekt- und Interimmanagement für internationale Energieprojekte, hat Unterstaatssekretär für Umwelt, Tullio Fanelli, geäußert, dass das am 24.1.2012 verabschiedete Dekret nicht in der derzeitigen Fassung in ein Gesetz umgewandelt wird. Grund sei laut New Energy Projects, dass das Dekret an dieser Stelle korrigiert werden soll, um die getätigten Investitionen zu schützen. Es würde dann wohl wieder die alte Frist vom 29.3.2012 gelten.
Sicherheit herrscht aber erst, wenn das Dekret endgültig in ein Gesetz umgewandelt ist. Angesichts dieser Rechtsunsicherheit rät New Energy Projects allen Investoren weiterhin höchste Vorsicht beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen oder im Bau befindliche Anlagen walten zu lassen.
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