Energie

Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform stößt auf scharfe Kritik

EEG-Novelle konterkariert Klimaschutzziele

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) entgegnet der beschlossenen EEG-Novelle mit Kopfschütteln. Die Neufassung konterkariere die Klimaschutzziele, da ein Großteil der künftigen Betreiber von Photovoltaikanlagen unter finanzieller Belastung der EEG-Umlage fallen, während auf der anderen Seite relevante Teile der energieintensiven Industrie überwiegend von den Kosten der Energiewende befreit werden. „Mit Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe tragen,“ kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).

PV-Markt und anliegende Branchen stark am Wachstum gehindert

Der BSW-Solar befürchtet außerdem, dass die geplante Kostenbelastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit der EEG-Umlage ab dem 1. August 2014 zu einem erheblichen Einbruch des PV-Marktes führen könnte. In vielen Fällen würde sich eine Neuinstallation einer Photovoltaikanlage nicht mehr rechnen. Zudem würden viele Branchen wie die Solarstromspeicher-Technologie oder die Elektromobilität massiv durch diese Ökostrom-Abgabe am Wachstum gehindert.

Hintergrund zur EEG-Novelle 2014

Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle 2014 sieht vor, den Eigenverbrauch von Solarstrom in einigen Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Dies würde aktuell rund 3,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) entsprechen. Mieter, die Solarstrom von einer Photovoltaik-Dachanlage des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (aktuell 6,24 Cent/kWh). Die sogenenannte „energieintensive Industrie“ soll hingegen wie gehabt weitestgehend von der EEG-Umlage befreit werden, bzw. müssen lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage abführen (aktuell rund 0,94 Cent/kWh). Dies gilt ebenfalls für Unternehmen, die ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken beziehen. Eine aktuelle Einschätzung des BSW-Solar besagt, dass mehr als zwei Drittel des deutschen Solarmarktes von der EEG-Umlagebelastung betroffen sein dürften. Das klassische Privat-Segment (Betreiber von PV-Kleinanlagen bis 10 kWp-Leistung) sollen hingegen weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
Bild: © BSW-Solar/Upmann

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