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KfW will Unabhängigkeitsklausel für Einzelmaßnahmen streichen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will die Unabhängigkeitsklausel für Sachverständige bei kleinen Sanierungsprojekten streichen. Die Klausel sagt aus, dass ein Sachverständiger, der bei der KfW einen Förderantrag im Rahmen der Programme zum energetischen Bauen und Sanieren stellt, nicht gleichzeitig Bauausführender sein darf.“Die Einzelmaßnahmen sind häufig so kleinteilig, dass sich eine Beratung der Bauherren und Übernahme der Planung für Architekten und Ingenieure kaum lohnt“, gibt Ralf Preußner, Produktmanager für die KfW-Wohnförderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren, als Begründung an.Die KfW befürchtet in einen Engpaß zu laufen, sobald die verbindlichen Anwendungen der Energieeffizienz-Expertenliste für sämtliche Förderprogramme des Bundes ab Anfang 2014 in Kraft treten. Grund für die Annahme ist, dass aktuell 60 Prozent der gelisteten Energieeffizienzexperten Architekten und Ingenieure sind – nur knapp 10 Prozent in der Liste sind Handwerker. Diese sind in der Regel bei Einzelmaßnahmen aber der erste Ansprechpartner für den Bauherren. „Aber auch für die Handwerker ist eine Einzelmaßnahmen-Begleitung nicht unbedingt attraktiv, wenn sie unabhängig sein müssen, also sich selbst nicht an der Bauausführung beteiligen dürfen“, sagte Ralf Preußner auf dem GIH-Bundeskongress vergangene Woche.Bisher ist die Expertenliste ausschließlich für die Förderung der Baubegleitung bindend. Sobald sie bei sämtlichen KfW-Förderprogrammen angewandt wird, soll die Unabhängigkeitsklausel gestrichen werden. Die KfW wendet sich mit einem Apell an die Experten, dass diese verantwortungsvoll mit der Streichung der Klausel umgehen sollen.

Quelle: enbausa.de

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