Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen für eine Vielzahl von Miet-Wohnanlagen vor. Anhand von Daten des Trinkwasserlabors Triwala gibt es nun erstmals konkretes Datenmaterial zur Legionellenbelastung in Trinkwasseranlagen. Demnach sind im Schnitt 8% der Anlagen befallen. Je nach Umfang der Untersuchung sogar bis zu 20%. Insgesamt wurden 2.600 Proben von 2 Kunden ausgewertet. Bei einem Kunden hat das Trinkwasserlabor in jedem dritten Steigstrang Proben gezogen, bei dem anderen in jedem Steigstrang.
Das Ergebnis: Bei einer Untersuchung an jedem Steigstrang liegt der Anteil der Anlagen, bei der eine Überschreitung des Legionellen-Grenzwertes festgestellt wurde, mit 20% signifikant höher als bei der Drittellösung. Im Schnitt ist fast jede zehnte Anlage betroffen. Normalerweise ist eine Überschreitung der Grenzwerte bei 8% bis 10% aller zentralen Warmwasserbereitungen in Deutschland zu erwarten. Die Untersuchung hat weiterhin ergeben, dass das Nutzerverhalten einen gewichtigen Einfluss auf die Vermehrung von Legionellen hat: In Warmwasserleitungen, in denen das Wasser länger steht, finden Legionellen ideale Lebensbedingungen. Darum ist es wichtig, die Leitungen regelmäßig heiß durchzuspülen zum Beispiel bei selten benutzten Duschen oder in leer stehenden Wohnungen.
Die Trinkwasserverordnung schreibt seit November 2011 die regelmäßige Untersuchung von Großanlagen zur Warmwasserbereitung in Mietobjekten vor, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen zu können. Unter Großanlagen fallen solche mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Leitungsinhalt zwischen Heizung und entferntestem Nutzer von über 3 Litern. Bei privat genutzten Ein- und Mehrfamilienhäusern gilt diese Vorschrift nicht. Die Eigentümer sind hier selbst für die Trinkwasserhygiene verantwortlich.
Grafik: © Triwala