Darunter fallen Pelletheizungen und andere Biomasseheizungen und auch Wärmepumpen. Aber auch bei der Förderung einer Solarthermieanlage in Kombination mit dem Tausch eines konventionellen Heizkessels gegen eine Brennwertheizung („Kesseltauschbonus“) müssen die neuen Bedingungen nachweisbar erfüllt sein.
Die Erneuerung der Heizung sollte ebenso wie der Einbau der effizienten Umwälzpumpe und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von einem Fachunternehmer, also einem Heizungsinstallateur, vorgenommen werden. Als Nachweis erkennt das BAFA die Rechnung des Fachunternehmers an, aus der Hersteller und Typ der Umwälzpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs als eigene Rechnungsposition hervorgehen.
Die neue Fördervoraussetzung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2011 beim BAFA (weitere Informationen auf der Webseite des BAFA) eingehen. Der Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage ist nicht entscheidend.
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