Ganz ohne ordnungsrechtliche Sanierungsvorgaben für Gebäudebestände kommt die Regierung demnach nicht aus. Tschimpke schlägt vor, verbindliche Effizienzstandards für Gebäude langfristig festzulegen, um Hausbesitzern Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Von dem Begriff der „Zwangssanierung“ will er sich abgrenzen. Wie in der aktuellen Kampagne „FreiHEIZberaubung“ dargelegt, müssten die Sanierungskosten müssten fair verteilt werden.
Tschimke fordert von der Bundesregierung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verbindlichen Zielvorgaben für Bestandsgebäuden und staatlichen Förderungen. Die Regierung provoziere aber einen Investitionsstau, da sich Bund und Länder nicht über ein Gesetz für Steueranreize bei der Förderung energetischer Gebäudesanierungen einigen können. Es müssten nicht nur mehr Anreize zur Gebäudesanierung geschaffen werden, sondern auch Ausnahmetatbestände geregelt werden. Die Studie „Anforderungen an einen Sanierungsfahrplan“ zum Download.
Bild: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.