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Neue Änderungen an der Solarförderung

Entsprechend der seit 1. April geltenden Bedingungen zur Solarförderung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 10 kW bis 1000 kW konnte im Juni 2012 mit einer Einspeisevergütung von 16.17 Cent pro kWh gerechnet werden. Nun soll die Leistungsklasse wieder aufgebrochen werden und eine wie bereits vor dieser Solarkürzung bestehende Klasse von 10 kW bis 40 kW eingeführt werden. Die Vergütung pro kWh soll laut Medienangaben dann bei 18,5 Cent liegen. Dies wäre eine Verbesserung gegenüber der jetzt geltenden Solarförderung.

Grundsätzlich soll es jedoch bei der vom Bundestag beschlossenen Einmalkürzung von 20 bis deutlich über 30 Prozent bleiben. Überdies soll die Solarförderung auslaufen, sobald eine installierte Leistung von 52 Gigawatt erreicht wird. Aktuell sind in Deutschland etwa 28 Gigawatt Photovoltaik-Leistung installiert. Diese Lösung könnte der Photovoltaik-Branche noch einige Jahre Luft verschaffen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Deckelung nicht wieder zu einem verstärkten Run auf Photovoltaik-Module führt und ein noch schnelleres Absinken der Einspeisevergütung provoziert.

„Gut, dass die Bundesländer gegen die Solarkürzungen eingeschritten sind. Die Allparteienkoalition von CDU, SPD, FDP und Grünen hat das Schlimmste verhindert. Besonders Dachsolaranlagen lohnen sich wieder. Das ist gut, denn die Energiewende wird von den Bürgern gestemmt. Jetzt erwarte ich, dass die Politik die Menschen in Ruhe die Energiewende machen lässt, und nicht wieder in hektische Änderitis verfällt“, erklärt Norbert Hahn, Mitglied im Vorstand der IBC SOLAR AG, zum Kompromiss bei der Solarförderung.

Bild: © Christian Märtel | DAA GmbH

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