Die Mitte Oktober von der Bundesregierung verabschiedete EnEV 2014 hat gestern das Rechtsetzungsverfahren durchlaufen und ein offizielles Startdatum erhalten. Die EnEV 2014 tritt demnach am 1. Mai 2014 in Kraft. Einige Änderung, beispielsweise die einstufige Verschärfung der Neubau-Grenzwerte, gelten jedoch erst ab 2016. Die genaue Datierung hierfür steht noch aus.
Neue „EnEV easy“ wird 2014 verabschiedet
Nur wenige Monate nach Inkrafttreten der EnEV 2014 wird bereits eine „neue EnEV“ verabschiedet werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird im Sommer 2014 das Bundesbauministerium gemäß § 3 Absatz 5 für bestimmte Gruppen von nicht gekühlten Wohngebäuden spezifische Ausstattungsvarianten (basierend auf Modellberechnungen) vorschreiben, die unter festgesetzten Anwendungsvoraussetzungen die EnEV-Anforderungen an Wohngebäuden allgemein erfüllen. Die Bekanntgabe der EnEV easy wird dann im Bundesanzeiger erfolgen.Eine genaue Bezeichnung dieser zweiten EnEV steht noch aus – das Konzept an sich erhielt ihren Namen bisher aus der Fachwelt. Zuletzt wurde der das Verfahren im Vorentwurf der Bundesregierung zur EnEV-Novelle noch als „Modellgebäudeverfahren“ tituliert und galt ursprünglich als fester Bestandteil der EnEV 2014. Nach der Ausgliederung in die nachfolgenden Instanzen verlor das Verfahren gänzlich ihren Namen. Die ausstehende Amtsbezeichnung wird wohl „Nachweis nach § 3 Abs. 5 EnEV“ lauten, jedoch wird die Fachwelt sicherlich künftig eher bei den Bezeichnungen „EnEV easy“ oder „Modellgebäudeverfahren“ bleiben, beziehungsweise diese etablieren.Quelle: Gebäude-Energieberater