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Photovoltaik Einspeisevergütung November 2013 – Januar 2014: 1,4% Degression

Einspeisevergütung nur noch knapp bei 14 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Solarstrom

Nach neuer, degressiver EEG-Vergütung erhalten Betreiber von kleineren Dachsystemen zwischen 11,91 und 14,07 Cent pro Kilowattstunde. Kurz vor der Jahreswende erhalten Anlagenbetreiber je nach Größe und Typ der Anlage im Dezember 2013 zwischen 9,61 Cent und 13,88 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. Die Einspeisevergütungssätze für den Zeitraum Februar bis April 2014 werden dann Ende Januar 2014 von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Betreiber von großen Dach- und Freiflächenanlagen erhalten ab einem Megawatt (MW) Leistung im November 2013 9,74 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Solarstrom.

Die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für den Zeitraum November 2013 – Januar 2014 im Überblick:

Monat Art der Anlage Größe in kWp
Vergütung (Cent/kWh) Degression Vergütete Strommenge
Einspeisevergütung
November 2013
Dachanlage < 10 14,07 1,4% 100%
10 – 40 13,35 90%
40 – 1.000 11,91
1-10 MWp 9,74 100%
Freiflächenanlage < 10 MWp 9,74 100%
Einspeisevergütung Dezember 2013 Dachanlage < 10 13,88 1,4% 100%
10 – 40 13,17 90%
40 – 1.000 11,74
1-10 MWp 9,61 100%
Freiflächenanlage < 10 MWp 9,61 100%
Einspeisevergütung Januar 2014 Dachanlage < 10 13,68 1,4% 100%
10 – 40 12,98 90%
40 – 1.000 11,58
1-10 MWp 9,47 100%
Freiflächenanlage < 10 MWp 9,47 100%

Wie wird die degressive Einspeisevergütung festgelegt?

Die degressive Einspeisevergütung ist abhängig von der Höhe der Überschreitung des, von der Bundesregierung festgelegten, Zubaukorridors für den Photovoltaik-Zubau in Deutschland. Der Zubaukorridor wurde Quartalsweise auf 2.500 bis 3.500 Megawatt Gesamtleistung seitens der Bundesregierung begrenzt. Dieser wurde bisher jedoch stets Überschritten. Für den Fall der Überschreitung des festgesetzten Zubaukorridors um bis zu 1.000 MW und mehr greift §20b Abs. 8 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das eine monatliche Zusatz-Degression zur Basis-Degression von 1% hinzuaddiert. Zuletzt wurde der Zubaukorridor regelmäßig um mehr als 1.000 Megawatt überschritten, was eine Degression von 0,8% bedeutete. Der für die Einspeisevergütung November 2013 – Januar 2014 relevante Zubaukorridor wurde zuletzt jedoch lediglich um knapp 560 Megawatt überschritten, was eine Degression von 0,4% bedeutet nach §20 Abs. 8 Nr. 1 im EEG.

Bild & Quelle: Bundesnetzagentur (BNetzA)

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