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Photovoltaik-Kürzung: Institute geben Entwarnung unter Vorbehalt

Grundlage der FfE-Berechnungen ist eine Mischkalkulation aus der Kostenersparnis für Eigenverbrauch und der Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom. Da die Stromgestehungskosten für Photovoltaik mittlerweile unter dem Strompreis für Haushaltskunden liegen, kann der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage durch den Eigenverbrauch des Stroms auch ohne EEG-Vergütung einen finanziellen Vorteil erwirtschaften. Gemäß dieser Betrachtung ergäbe sich somit nur eine Photovoltaik-Kürzung von aktuell 22,2 %. Bei einer weiteren Strompreissteigerung, einer Fortschreibung der Kostendegression für Photovoltaik von 9 % pro Jahr und der geplanten EEG-Kürzung von 0,15 ct/kWh pro Monat ab Mai 2012 würde die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen in den nächsten Jahren zudem wieder steigen.

Das FfE weist jedoch auch darauf hin, dass diese Aussagen nur gelten, sofern keine weiteren außerplanmäßigen Kürzungen erfolgen. Bei Einhaltung des von der Bundesregierung angestrebten Ausbaukorridors kam kürzlich auch das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln (EWI) zu ähnlichen Ergebnissen. Die Kürzung der Solarstrom-Vergütung könnte sich nach Ansicht des EWI auf lange Sicht dann sogar in einen Vorteil für die Photovoltaik-Branche entwickeln: Die Umstellung der Einspeisevergütung auf eine monatliche Degression wäre nur in 2012 und 2013 eine echte, zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung. Ab 1. Januar 2014 könnte Solarstrom aus Dachanlagen dann um vier Prozent, ab 2015 sogar um 22 Prozent höher vergütet werden als es nach dem bisherigen Fördersystem der Fall gewesen wäre.

Bild: © Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE)

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