Rund 1,4 Millionen Mieter können in deutschen Großstädten mit Solarstrom versorgt werden. Dieses Potenzial hat eine Analyse für solaren Mieterstrom in den 20 größten Städten ermittelt. Demnach könnten bis zu 33.000 zusätzliche PV-Anlagen auf großen Wohngebäuden errichtet werden. Dies würde bis zu 500.000t CO2 pro Jahr einsparen. Das größte Potenzial besitzen Berlin, München und Hamburg.
So könnten in Berlin eine halbe Million Menschen mit solarem Mieterstrom versorgt werden. In München sind es mehr als 200.000 Mieterinnen und Mieter, die in den Genuss von vor Ort erzeugtem Solarstrom kommen würden. Und auch für 130.000 Hamburgerinnen und Hamburger könnte die Stromversorgung in Zukunft auf solaren Mieterstrom umgestellt werden. Ein immenses Potenzial, betrifft es in vielen deutschen Großstädten doch einen signifikanten Prozentsatz der Stadtbevölkerung.
Solarer Mieterstrom wird auf einem oder mehreren Wohngebäuden mit Hilfe von Photovoltaik-Anlagen erzeugt und direkt an die Mieter des Hauses oder Gebäudekomplexes geliefert. Da der Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, entstehen keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Dies macht den Strom in der Regel günstiger als herkömmlichen Haushaltsstrom vom Energieversorger. Jedoch entfallen noch immer Mehrwertsteuer und auch die EEG-Umlage auf solaren Mieterstrom.
Verbände appellieren an die Politik
Herausgegeben wird die Studie vom Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), vom Deutsche Mieterbund (DMB), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (ead). Übereinstimmend kommen die Verbände im Rahmen ihrer Studie zu der Einschätzung, dass die Realisierung von solaren Mieterstromprojekten in deutschen Großstädten noch deutlich erleichtert werden kann, wenn Mieterstrom von der EEG-Umlage befreit würde.
So sieht der GdW momentan noch eine starke steuerliche Benachteiligung für Wohnungsunternehmen: „Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden“, so Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Vermieter dürften keine steuerlichen Nachteile haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern.
Für den Deutschen Mieterbund hängt der Erfolg von solaren Mieterstrommodellen im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises ab. „Die vorhandenen Potenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringt“, so Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes. Bislang ist nur ein Höchstpreis für solaren Mieterstrom gesetzlich festgelegt. Er muss mindestens zehn Prozent unter dem örtlich geltenden Grundversorgungstarif liegen.