Energie

PV-Bestandsanlagen sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben

Bestandsanlagen sollen auch bei Modernisierung und Nachrüstung von EEG-Umlage befreit bleiben

Der Vorschlag wurde ursprünglich von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg gefordert. Demnach soll der von der Industrie für den Eigenverbrauch in bestehenden Kraftwerken selbst produzierte Strom gänzlich von der Ökostrom-Umlage befreit bleiben soll. Dies soll auch im Fall von Modernisierung und Nachrüstung der Bestandsanlagen gelten. Neuinstallierte Kraftwerke sollen hingegen einer „besonderen Ausgleichsregelung“ unterliegen, für die künftig lediglich eine stark reduzierte Umlage fällig würde. Bundeswirtschafts- und -energieminister Sigmar Gabriel selbst bezeichnete den Vorschlag der Länder als „kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen“. So bestätigte Gabriel am 24. März in einem Presse-Statement mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz  und Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Nils Schmid, dass man den Vorschlag der Bundeslänger definitiv in die Beratungen mit einbringen werde.

Gabriel zeigte sich zuversichtlich, dass die Industrie nicht mit einer Mehrbelastung rechnen müsse. Dieser Punkt war bis dato im Referentenentwurf zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz noch ausgeklammert.

Bestehende Anreize zur Eigenstromerzeugung in Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Privathaushalten sollen erhalten bleiben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will sich ferner in seinen Gesprächen mit der EU-Kommission für eine Einbeziehung von neuen industriellen Eigenstromanlagen in die „besondere Ausgleichsregelung“ einsetzen. Hier stehen aktuell speziell Industrieunternehmen im Vordergrund, die bei der Produktion eine hohe Energieintensität aufweisen. Dabei gilt es, die besondere Belastung durch hohe Strompreise zu beachten und die jeweils betroffenen Unternehmen nicht zu überfordern.

Für besonders effiziente KWK-Anlagen und erneuerbare-Energie-Anlagen (wie Photovoltaikanlagen) müssen darüber hinaus bestehende Anreize für Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Privathaushalten zur Unterstützung der Ausbauziele gewahrt werden. Eine endgültige Regelung des neuen EEGs wird dies ebenfalls berücksichtigen müssen.

Das komplett Presse-Statement zur Energiepolitik mit Gabriel, Kraft, Dreyer und Schmid vom 24.03.2014 können Sie hier als Audiomitschnitt hören:

Quelle: BMWi
Bild: © Bundesregierung/Bergmann

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