Da bei vielen Unternehmen bereits Rundsteuertechnik vorhanden ist, bietet sich beim Einspeisemanagement diese Technik zum Abregeln von Photovoltaikanlagen an. Die vorhandene Rundsteuertechnik wird dabei durch einen Empfänger ergänzt, der die Befehle zur Leistungsregulierung umsetzt. Auf diese Weise wird ein 4-stufiges Abschalten, wie es sich in der Branche durchgesetzt hat, ermöglicht. Um die bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW zusätzlich geforderte Übertragung der Einspeiseleistung zu ermöglichen, kann die Technik mit einem intelligenten Zähler kombiniert werden.
Die seit 1. Juli geltenden Regelungen basieren auf dem EEG 2012, das vorsieht, dass die Stromeinspeisung durch PV-Anlagen zukünftig abgeregelt werden kann, damit es möglich ist, das Stromnetz vor Überlastungen zu schützen. Für alle Neuanlagen über 100 kW musste die Regelung bereits seit Anfang des Jahres umgesetzt werden. Für alle Bestandsanlagen mit einer Leistung über 100 kW war Stichtag der 1. Juli 2012. Für kleinere Anlagen gilt noch eine Übergangszeit bis 2014.
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