Das Jahr 2020 wartet mit stark verbesserten Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Altbausanierung auf. Das BAFA und die KfW haben ihre Zuschüsse deutlich erhöht. Zudem gibt nun auch die Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung. Der Sanierungsstau in deutschen Häusern könnte sich jetzt endlich auflösen.
Mit einer Austauschprämie sowie einer besseren BAFA- und KfW-Förderung werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermieanlagen außerdem höher gefördert. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen.
Bis zu 45% BAFA-Zuschuss für den Heizungstausch
Das wohl beste Förderangebot bietet das BAFA beim Austausch einer alten Ölheizung: Bis zu 45 % der Investitionskosten eines klimafreundlicheres Modells wie einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage bezahlt das BAFA dazu. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.
Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für moderne Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.
Weitere Infos: BAFA-Förderprogramm im Überblick
Höhere KfW-Zuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen
Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus zu einem KfW Effizienzhaus sanieren lassen wollen, können jetzt deutlich höhere Fördermittel bekommen:
- Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich.
- Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben.
Weitere Infos: KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
20 % der Sanierungskosten jetzt von der Steuer absetzen
Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro, im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder jetzt ähnlich attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.
Weitere Infos: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen