Irrtum Nr. 1: Warme Zimmer = Kein Schimmel
Die Raumtemperatur ist nicht für die Schimmelbildung entscheidend, es ist die Luftfeuchtigkeit – gerade dann, wenn diese die 60 Prozent-Grenze überschreitet. Die ist schneller erreicht, als manche denken: In einem Vier-Personen-Haushalt werden Pro Tag rund 12 Liter Feuchtigkeit durch Duschen oder Kochen an die Luft abgegeben und rund ein Drittel wird durch Schweiß und Atemluft der Bewohner abgegeben.
Irrtum Nr. 2: Eine moderne Wärmedämmung ist Schimmelfördernd
Die Behauptung, dass eine nachträgliche Wärmedämmung Schimmel fördert und die Wände am „atmen“ hindert, hält sich nach wie vor hartnäckig. Fakt ist jedoch: eine verputzte Wand ist immer luft- und wasserdicht und atmet daher grundsätzlich nie. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass die Wärmedämmung fachgerecht durchgeführt wurde, was das Risiko der Schimmelbildung minimiert. Sollte sich dennoch Schimmel bilden, liegt die Ursache meistens in einem bereits bestehenden Baumangel oder einem fehlerhaften Lüftungsverhalten. Dieses wird beispielsweise nach einer energetischen Sanierungsmaßnahme, wie einem Fenstertausch, an die neuen Bedingungen angepasst. Hierbei entfällt der ungewollte, automatische Luftaustausch und es muss häufiger gelüftet werden.
Irrtum Nr. 3: Neubauten sind frei von Schimmelbildung
Nicht das Alter des Gebäudes ist für die Schimmelbildung entscheidend, sondern die Bausubstanz, bzw. dessen Zustand. Sind Baumängel am Neubau vorhanden, droht folglich auch Schimmelgefahr. Da ein Baumangel nicht zwingend Grund für die Schimmelbildung sein muss, könnte der Auslöser auch ein verfrühter Einzug ins neue Eigenheim sein. Denn Beton, Estrich, Mörtel und Putz bringen immerhin an die 20.000 Liter Wasser in ein Einfamilienhaus mit eingebracht. Sollte die Neubaufeuchte vor dem Erstbezug nicht gänzlich abtrocknen, kommt die Feuchtigkeit der Bewohner zu der Feuchtigkeit hinzu, was einer offenen Einladung für Schimmelpilz gleichkommt.
Irrtum Nr. 4: Wenige Minuten Stoßlüften pro Tag reichen
Die Häufigkeit und Länge der Lüftung hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab. Die Außentemperatur und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sind nennenswerte Beispiele. Eine DIN empfiehlt zum Beispiel in den kalten Wintermonaten vier mal täglich mit einer Dauer von fünf Minuten zu Lüften. Im Hochsommer empfiehlt sich hingegen eine Stoßlüftung von 30 Minuten. Am besten auch bei Regen lüften, denn Regenluft ist meist trockener als die verbrauchte Raumluft.
Irrtum Nr. 5: Sofortige Mietkürzung bei Schimmelbefall
Sollte Ihr Haushalt von Schimmel befallen sein, kann eine Mietminderung rechtsgültig sein. Dies trifft allerdings nur zu, wenn ein Mangel oder Schaden an der Bausubstanz vorhanden ist. Fehler beim Heiz- oder Lüftverhalten sind vom Mieter verschuldet und stellen keine Rechtsgrundlage für eine Mietminderung dar. Der Vermieter sollte in jedem Fall bei Schmimmelbildung im Haushalt benachrichtigt werden. Nur so kann die Ursache festgestellt und weitere Ausbreitung umgehend verhindert werden.Quelle: immowelt.deBild: © VELUX Deutschland GmbH