Die Elektromobilität — eine nachhaltige Alternative in der Mobilität. Sie ist ein wachsender Trend in Deutschland. Besonders klimafreundlich ist sie, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Daher ist die Verbindung einer Ladesäule mit einer Photovoltaikanlage ideal. Die NutzerInnen wissen, woher der Strom kommt und durch die Ladevorgänge der E-Autos erhöht sich der Eigenverbrauch.
Eine besonders große Chance bietet sich für die Elektromobilität im städtischen Raum. Hier besteht eine hohe Belastung mit Emissionen, der durch den Wechsel auf Elektromobilität reduziert werden kann. Zusätzlich können die NutzerInnen ihre Elektroautos nah an der Wohnung laden. Und das auch noch mit sauberem Solarstrom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses, in Verbindung mit Mieterstrom.
Vorteile der Nutzung von Ladesäulen bei einem Mieterstromangebot
Durch eine Ladesäule (auch Wallbox im privaten genannt), die mit eigenem Solarstrom betrieben wird, stärken Wohnungsunternehmen ihr innovatives, grünes Image. Zudem werden sie VorreiterInnen der Elektromobilität in ihrer Region. Mit ihrem wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Quartiersentwicklung, wird ihr Gebäude interessant für Wohnungssuchende. Außerdem gehen sie mit gutem Beispiel voran und übernehmen eine Vorbildfunktion.
Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses macht nicht nur die Belieferung der MieterInnen mit Strom möglich. Er lässt sich auch für den Strom der Haustechnik, wie Beleuchtung und Heizungstechnik nutzen. Eine weitere Möglichkeit zur lokalen Nutzung des Stroms besteht in einer Ladeinfrastruktur für E-Mobile im Mehrfamilienhaus.
Infrastruktur für Ladepunkte: Was bringen GEIG & WEMoG?
Die Bundesregierung plant mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, und dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, gleich zwei Gesetze zur Erleichterung der Errichtung von Ladepunkten an Wohngebäuden.
Für die nationale Umsetzung der Anforderungen an die Infrastruktur für Elektromobilität hat die Bundesregierung einen Entwurf für das GEIG beschlossen. Dieser sieht gezielte Maßnahmen bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen vor. Dazu gehört die Ausstattung aller Stellplätze mit der notwendigen Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität.
Um das bestehende Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an die neuen Anforderungen anzupassen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieses Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), soll schnellere Entscheidungen für Maßnahmen, wie energetische Sanierungen, barrierefreie Wohnungen und Errichtung von Lademöglichkeiten ermöglichen. Das bisher geltende WEG wird den Herausforderungen zur Anpassung von Wohnungen an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht.
So können diese beiden geplanten Gesetze nach ihrem Inkrafttreten einen Beitrag leisten, um die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu steigern. Eine zusätzliche Steigerung der Attraktivität stellt die Kombination mit einer solaren Stromerzeugung auf dem Dach dar. Diese ermöglicht Ladevorgänge mit sauberem Strom und erhöht den Eigenverbrauch der Solaranlage. Die Nutzung des Solarstroms vom Dach für die Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen, im Vergleich zu Netzstrom oder Strom an öffentlichen Ladesäulen, senkt darüber hinaus die Stromkosten.
Beispielhaftes Modell-Projekt Winner in Chemnitz
Ein beispielhaftes Projekt für die Kombination von Mieterstrom mit einer Photovoltaikanlage und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge ist das Modell-Projekt Winner in Chemnitz.
Dieses Projekt erprobt die Verbindung lokaler Stromerzeugung einer Photovoltaikanlage mit der Nutzung des Stroms vor Ort für Haushalt und Elektrofahrzeuge. Im Chemnitzer Stadtteil Altendorf haben verschiedene AkteurInnen gemeinsam dieses energietechnische Vorzeigeprojekt aufgebaut. Hier werden nicht nur klimaneutrales Wohnen und Elektromobilität verknüpft. Es soll darüber hinaus noch einen gemeinschaftlichen Mehrwert für die BewohnerInnen bieten. Die MieterInnen können in diesem Projekt günstigen und sauberen Strom beziehen. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Nebenkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Das Carsharing-Angebot mit Elektrofahrzeugen bietet ihnen die Gelegenheit, eine neue Antriebstechnologie zu erleben. Im Optimalfall können sie dadurch auf ein eigenes Auto verzichten. Das Projekt vermittelt somit das Erlebnis eines neuen Autos, ohne das Auto kaufen zu müssen.
Das Carsharing-Angebot schafft zusätzlich ein neues Angebot für die Mobilität von DienstleisterInnen und MieterInnen. Für Wohnungsunternehmen bietet sich damit die Chance, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Sie können ihren MieterInnen und DienstleisterInnen zusätzlich klimafreundliche Mobilität als Service anbieten und die Wohnungen damit attraktiver gestalten.
Fazit: Ladesäulen ergänzen das nachhaltige Angebot von solarem Mieterstrom
Ladesäulen vor dem Mehrfamilienhaus können ein nachhaltiges Angebot mit solarem Mieterstrom abrunden. Der lokal produzierte Strom bietet eine komfortable Versorgung der MieterInnen und bereitet so den Weg für den Ausbau der E-Mobilität. So können die neuen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ladesäulen effektiv umgesetzt und ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität geleistet werden.