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Solarförderung: Welche Konsequenzen hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses?

Was sollten interessierte Hausbesitzer und Investoren jetzt beachten?

Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, dass das Gesetz je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden. Faktisch hat sich damit am jetzigen Gesetz nichts geändert. Da das jetzt folgende Vermittlungsverfahren die wirtschaftlichen Bedingungen für die Installation einer Photovoltaik-Anlage nur verbessern kann, sollten Hausbesitzer und Investoren trotzdem auf Nummer sicher gehen und mit der Einspeisevergütung gemäß 1. April 2012 kalkulieren, die im nun abgelehnten Gesetz vorgesehen waren. Rückwirkend können sich die gesetzlichen Bedingungen der Solarförderung nicht verschlechtern. Alle Tipps zum richtigen Vorgehen von der Planung bis zur Installation einer Photovoltaik-Anlage finden Sie zudem in unserer Photovoltaik-Checkliste.

Welche Chancen bieten sich durch den Vermittlungsausschuss?

„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag die Änderungen zur Photovoltaik-Förderung abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat. Der Schnellschuss der Minister Rösler und Röttgen kann jetzt neu verhandelt werden, um der Photovoltaik in Deutschland eine Zukunft zu geben. Den beiden angeschlagenen Ministern wird es jetzt schwerer sich durchzusetzen. Damit bietet sich die Chance Vergütungssätze festzulegen, für die sich noch PV-Anlagen in allen Größenordnungen lohnen, regelmäßige Absenkungen festzulegen, um weitere Zubau-Rallyes, wie z.B. Ende Dezember 2011, zu vermeiden, Anreize für Speicher einzubauen und um eine funktionierende Marktintegration zu schaffen, die auch funktioniert. Sind das zu viel Erwartungen? Eigentlich ist es erst einmal wichtig, die Verunsicherung des Marktes zu beenden. Es gibt zwar jetzt Vergütungssätze, mit denen man rechnen kann, aber durch die unsichere Gesetzeslage zögern Banken bei der Finanzierung und blockieren neue Investitionen. Diese Zustand ist momentan das größte Hindernis, daher dürfen die Verhandlungen nicht zu lange dauern, um Ruhe in die Branche zu bringen“, so Andreas Kühl von energynet.de.

Was soll konkret im Vermittlungsausschuss erreicht werden?

Der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatten in ihren Sitzungen vom 26. April 2012 dem Bundesrat empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Umweltausschuss hatte in erster Linie empfohlen, den Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen. Andernfalls empfahl er, im Vermittlungsausschuss konkrete Änderungen an den Zubaukorridoren und Vergütungsklassen für Solarstrom, zumindest aber die Beibehaltung der Vergütungsklasse bis 100 KW, sowie die Abschaffung des Marktintegrationsmodells zu erreichen. Der Wirtschaftsausschuss hatte empfohlen, durch das Vermittlungsverfahren das Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. April auf den 1. Juni 2012 zu verschieben.

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