Seit dem ersten März 2018 gibt es ein neues Förderprogramm für Solarspeicher vom Land Baden-Württemberg. Die Förderhöhe in Form eines Zuschusses liegt zwischen 600 und 7.500 Euro und deckt bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Besonders interessant: die Speicherförderung kann mit der KfW Förderung für Solarstromspeicher aus dem Programm 275 kombiniert werden.
Wie setzt sich die Solarspeicherförderung zusammen?
Die Förderung staffelt sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage, dem Datum der Antragstellung und schließt einen zusätzlichen Bonus von 250 Euro mit ein, wenn der Solarspeicher über die Möglichkeit der Erzeugungs- oder Verbrauchsprognose verfügt.
Solarspeicher mit Photovoltaikanlage ≤ 30 kWp |
Solarspeicher mit Photovoltaikanlage > 30 kWp |
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Antragstellung bis 31.12.2018 | ||
Förderhöhe je kWh | 300 EUR/kWh | 400 EUR/kWh |
Minimale Förderhöhe | 600 EUR | 7.500 EUR |
Maximale Förderhöhe | 7.500 EUR | 60.000 EUR |
Antragstellung ab 01.01.2019 | ||
Förderhöhe je kWh | 200 EUR/kWh | 300 EUR/kWh |
Minimale Förderhöhe | 400 EUR | 5.000 EUR |
Maximale Förderhöhe | 5.000 EUR | 45.000 EUR |
Quelle: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – ( L-Bank)
Kumulation mit anderen Fördermitteln: Die Fördergelder können mit anderen Förderprogrammen des Bundes kumuliert werden, beispielsweise mit dem Programm 275 der KfW-Bank. Die Landesförderung darf allerdings nicht höher ausfallen als die Bundesförderung durch die KfW.
Die Kumulation lohnt sich also nicht automatisch. „Es kann attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Käufer von Solarstromspeichern sollten eine mögliche Kumulierung daher genau prüfen“, gibt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters Baden-Württemberg, zu bedenken.
Antragstellung, Anlaufstellen und weitere Informationen
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- natürliche Personen
- rechtsfähige Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten Rechts
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (> Kommunen Gemeindeverbände, etc.)
- Es werden nur stationäre Batteriespeichersysteme in Baden-Württemberg gefördert
Weitere Förderbedingungen:
- Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindere zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passe zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).
- Der Antrag muss vor dem Kauf des Solarspeichers gestellt werden.
- Für die Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Bei dieser Garantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.
- Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet Ende 2018.
Wie erhalte ich die Fördergelder?
Die Antragstellung ist bei der L-Bank vorzunehmen. Hier finden Sie die Informationsseite der L-Bank zum Förderprogramm inklusive eines Online-Formulares zur Beantragung der Solarspeicherförderung.
Update 13.08.2018 – Fördergelder aufgestockt: Die Solarspeicherförderung entwickelt sich offenbar besser als prognostiziert. Wie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mitteilt, sind seit dem Start des Programmes über 1.300 Anträge mit einem Volumen von 3,5 Millionen Euro beim Ministerium eingegangen. Das Ministerium hat die Fördermittel deshalb von einer Million auf 4,35 Millionen Euro erhöht.
Die Förderung löste Gesamtinvestitionen in Höhe von 28,2 Millionen Euro au. Die bewilligten und zum Teil bereits umgesetzten Vorhaben weisen einen Zubau von 8,2 Megawattstunden Speicherkapazität und 11,6 Megawatt installierter Leistung auf. Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller zeigte sich zufrieden: „Ich war stets überzeugt, dass wir mit unserer Initiative den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die aktuellen Antragszahlen übertreffen meine Erwartungen jedoch bei weitem.“
2019 steht eine weitere Million Euro bereit. Das Programm läuft bis Ende 2019 und wird von der Förderbank des Landes (L-Bank) abgewickelt.