Seit 2021 muss für das CO2, das u.a. beim Heizen entsteht, ein CO2-Preis bezahlt werden. Die CO2-Abgabe auf Heizöl beträgt 2021 7,9 Cents pro Liter, die CO2-Abgabe auf Erdgas 0,6 Cents pro kWh. Bislang ist es rechtlich so geregelt, dass Vermieter die so entstehenden Zusatzkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze forderte am 07.01.2021, die Erhöhung der Heizkosten nicht allein auf die Mieter abzuwälzen. Sie fordert eine paritätische Aufteilung zwischen Vermieter*innen und Mieter. Aber ist das wirklich gerecht?
Richtige Anreize durch den CO2-Preis
Zum Vorschlag, Vermieter an den Kosten für den CO2-Preis zu beteiligen, erklären Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:
Der Großteil aller Gebäude in Deutschland ist nach wie vor auf einem schlechten energetischen Stand. Dabei lassen sich gerade in diesem Bereich viel Energie und damit auch Heizkosten sparen. Das würde den Geldbeutel entlasten und beim Erreichen des Pariser Klimapfades helfen.
Der nun eingeführte CO2-Preis kann Anreize schaffen, um deutliche Verbesserungen zu bewirken – allerdings nur, wenn die Kosten nicht einseitig auf die Mieter:innen umgelegt werden können. Der CO2-Preis muss so eingesetzt werden, dass es sich auch für Investor:innen und Vermieter:innen lohnt zu investieren.
Sie sollten den CO2-Aufschlag auf Heizkosten komplett übernehmen, um einen Anreiz zu bekommen, in energiesparende Maßnahmen oder Erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmegewinnung zu investieren. Nur sie haben den Hebel, um die Energiewende im Gebäudesektor entscheidend voranzubringen.
Die Bundesregierung sollte Investitionen in Energiesparmaßnahmen und in eine moderne Wärmeversorgung stärker fördern, um diese Energiewende schnell voranzubringen. Wir brauchen einen Mix aus Zuschüssen und günstigen Krediten. Mit begleitenden Beratungs- und Informationsleistungen lassen sich zudem für jedes bestehende Gebäude passende Lösungen finden.
Mieter müssen für ihre Heizkosten aufkommen
Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter nach der Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen.
„Der CO2-Ausstoß beim Heizen wird ganz maßgeblich durch das Verbrauchsverhalten beeinflusst. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Die Praxis zeige immer wieder, dass nach energetischen Modernisierungen mehr statt weniger geheizt werde. „Die Nutzer haben schlicht den Eindruck, dass sie sich dann wohligere Temperaturen leisten könnten. Der Vermieter ist somit der falsche Adressat, um hier Verhaltensänderungen per CO2-Preis zu bewirken“, gibt Warnecke zu bedenken.
Er ergänzte, dass es mit der konsequenten Umsetzung der im Klimaschutzplan 2030 angelegten Maßnahmen bereits zu einer Überkompensierung der Mehrkosten bei den einkommensschwachen Mieterhaushalten kommen werde. So werden Wohngeldbezieher ab diesem Jahr durch das Inkrafttreten einer CO2-Komponente im Wohngeld entlastet, um soziale Härtefälle zu vermeiden. Zudem werden mit der geplanten Absenkung der Stromkosten alle Mieterhaushalte entlastet.
Argumenten, Vermieter hätten bei einer Umlagefähigkeit der CO2-Kosten keine Sanierungsanreize, erteilte Warnecke eine Absage: „Die Anreize, in Heizsysteme ohne fossile Energien zu investieren, nehmen mit steigendem CO2-Preis sogar zu. Je teurer das Heizen wird, umso weniger werden Mieter Wohnungen mit hohen Heizkosten nachfragen wollen. Vermieter müssen energetisch sanieren, um weiterhin am Markt bestehen zu können.“
Die Bundesregierung wäre laut Warnecke zudem gut beraten, würde sie einen Großteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form einer Kopfpauschale an die Bürger zurückgeben. Davon würden einkommensschwächere Haushalte relativ stärker profitieren, weil sie im Schnitt weniger CO2 verursachen als einkommensstarke Haushalte. Ergänzend könne der Staat einen Teil der höheren Miete nach Modernisierungen für die Mieter übernehmen.
Was meinen Sie? Sollte der CO2-Preis auch von den Vermietern mitgetragen werden? Oder sollten die Mieter von den Einnahmen beteiligt werden? Antworten Sie uns einfach in den Kommentaren!