Archiv

Steuererleichterung energetischer Sanierungen erneut im Vermittlungsausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Energiebedarf erheblich verringert wird. Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer könnten dann jährlich zehn Prozent der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Dass in der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen eine große Chance für die dringend benötigte Energiewende im Privatbereich liegt, ist für viele Branchenexperten und Politiker eindeutig. Gerade das wiederholte Scheitern der Gespräche führte in den vergangenen Monaten allerdings zum genauen Gegenteil: Hausbesitzer, die in die eneregetische Modernisierung ihrer Immobilie investieren wollten, zögerten und verschoben ihre Sanierungsentscheidung ins neue Jahr.

„Die Politik fördert mit dieser fortgesetzten Hängepartie zurzeit weniger die energetische Gebäudesanierung, vielmehr fördert sie eine Investitionszurückhaltung, die den Klimaschutzzielen diametral entgegenläuft. Steuerliche Anreize gehören zu den entscheidenden Bausteinen, um das erhebliche Potenzial zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Wärmemarkt und die Energiesparmöglichkeiten bei Gebäuden zu heben“, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum, fordert die Hängepartie nun endlich zu beenden. „Wir brauchen endlich eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Nicht nur käme Deutschland seinen selbst gesteckten Klimazielen ein Stück näher, das Gesetz wäre auch ein echter Anreiz für Wohneigentümer. Und da Steuerregeln beständiger sind als Förderregelungen, die je nach Haushaltslage geändert werden, ist eine steuerliche Absetzbarkeit verlässlich planbar.“

Wirtschaft, Verbände und Verbraucher sind sich einig: Das Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen wäre ein guter Schritt in Richtung des erklärten politischen Ziels, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Auch dass im „Land der Steuersparer“ die steuerliche Absetzbarkeit ein großer Anreiz wäre, die eigenen vier Wände energetisch zu modernisieren, ist unbestritten. Und schlussendlich würde die deutsche Wirtschaft von dieser Steuererleichterung profitieren, denn es ist bekannt, dass jeder Fördereuro weitere Euro an Investitionen auslöst. Die steuerliche Absetzbarkeit würde sich also um ein Vielfaches auszahlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert