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Steuererstattung beim Spitzenausgleich zukünftig abhängig von der Energieeffizienz

Um weitere Anreize zum Energiesparen zu setzen, plant die Bundesregierung das Auslaufen des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer für eine Neuausrichtung zu nutzen. Dies berichtet die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis. Denn die Vergünstigungen, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform bereits 1999 den Unternehmen, Land- und Forstwirten und insbesondere dem produzierenden Gewerbe eingeräumt wurden, sind von der EU beihilferechtlich nur bis Ende 2012 genehmigt. Auch künftig werden die Unternehmen eine Rückerstattung bei der Energie- und Stromsteuer erhalten; dazu müssen sie dann jedoch eine Gegenleistung erbringen.

In der Praxis könnte dann die Steuererstattung direkt an nachweisbare Energieeinsparungen gekoppelt werden. „Mit der Einführung von Energiemanagementsystemen lassen sich Einsparpotenziale in den Unternehmen besser erfassen und nachprüfbar ausschöpfen“, berichtet Bernhard Müller, Fördermittelexperte und Mittelstandsberater bei Ecovis. Noch bleibt offen, in welchem Umfang ein Energiemanagementsystem einzuführen und nach welchen Normen – etwa bei großen Unternehmen ISO 50 001 oder bei kleinen und mittleren Unternehmen DIN EN 16247 – zu zertifizieren ist.

Das Spektrum von Fördermaßnahmen ist breit: „Wenn es um Energieeinsparung geht, denken viele zuerst an energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei können seit einigen Jahren auch energieeffiziente Maschinen und Anlagen im gewerblichen Bereich gefördert werden“, so Müller. Hier gibt es für fast jede Investition hoch attraktive Finanzierungsvarianten mit und ohne Zuschussmöglichkeiten bei Zinssätzen beginnend bei einem Prozent. Müllers Resümee: „Egal, was der Gesetzgeber entscheidet, die größte Ersparnis ergibt sich aus nicht verbrauchter Energie.“

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