Im ersten Kapitel des „Leitfadens Photovoltaik“ erklärt die ECOVIS die ordnungsgemäße Anmeldung, die Beurteilung der Anschaffungskosten, die korrekte Abschreibung und die richtige Ermittlung und Versteuerung der Einkünfte. Bereits die Anmeldung birgt dabei bereits Fallstricke: Grundsätzlich ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht nämlich eine gewerbliche Tätigkeit. Daher ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt nötig. Trotzdem haben einige Behörden für kleinere private Anlagen auf Wohngebäuden keine Anmeldepflicht. Um zu ermitteln, ob eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht, rät ECOVIS dazu, direkt beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen.
Das zweite Kapitel widmet sich dann den rechtlichen Aspekten einer Photovoltaikanlage. Dabei wird näher differenziert nach dem Ort der Aufstellung, dem Grundstücks- und Pachtrecht sowie der Gewährleistung bei fehlerhafter Ertragsprognose. Das dritte Kapitel dient abschließend der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage. Anhand beispielhafter Berechnungen wird dabei aufgezeigt, unter welchen Bedingungen zum Beispiel der Eigenverbrauch am ehesten ratsam ist. ECOVIS macht jedoch auch deutlich, ein solches Vorhaben, immer von einem Experten prüfen zu lassen. Der „Leitfaden Photovoltaik“ der ECOVIS Europe AG steht » hier zum Download zur Verfügung.