PV-Anlagen bis 10 kWp sollten nicht dem § 6 EEG 2012 unterliegen
Interview mit Holger Schneidewindt, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale NRW
Sehr geehrter Herr Schneidewindt, nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde im Zuge der EEG-Novelle für Solaranlagen auch der § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 geändert. Dieser definiert, welche Technischen Voraussetzungen PV-Anlagen bestimmter Leistungsgrößen zum Zweck eines sicheren Netzmanagements erfüllen müssen. Sie sind einer der wenigen Experten, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben.