OLG Düsseldorf: Blendung durch Solaranlagen muss nicht hingenommen werden
Solaranlagen können abhängig von Dachneigung und Tageszeit erhebliche Blendwirkung entfalten. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 02. August 2017 nicht als erstes Gericht feststellte, kann dies Grundstückseigentümern ab einem bestimmten Ausmaß nicht dauerhaft zugemutet werden. Die Frage nach der Blendwirkung von Photovoltaikanlagen wird seit Jahren an Gerichten quer durch Deutschland verhandelt – mit unterschiedlichem Ausgang.