Solarbaum nur in baulicher Abhängigkeit zum Gebäude vergütungsfähig
Die Clearingstelle EEG hatte nun wieder einen heiklen Fall zu entscheiden, der sich seit Langem in einer rechtlichen Grauzone befindet. Hierbei ging es um eine nachgeführte Photovoltaikanlage, einen sogenannten Solarbaum, dessen Eigentümer den ins Netz eingespeisten Strom per EEG vergütet haben wollte. Die Clearingstelle hat nun seinen Anspruch verneint, da der Solarbaum in baulicher Hinsicht nicht vom Gebäude abhängig ist.