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PV-Anlagen bis 10 kWp sollten nicht dem § 6 EEG 2012 unterliegen

PV-Anlagen bis 10 kWp sollten nicht dem 6 EEG 2012 unterliegen_Foto_Christian Maertel_DAA GmbHInterview mit Holger Schneidewindt, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale NRW

Sehr geehrter Herr Schneidewindt, nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde im Zuge der EEG-Novelle für Solaranlagen auch der § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 geändert. Dieser definiert, welche Technischen Voraussetzungen PV-Anlagen bestimmter Leistungsgrößen zum Zweck eines sicheren Netzmanagements erfüllen müssen. Sie sind einer der wenigen Experten, die sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben.

Vorerst keine Pflicht zur Zwangsabschaltung oder Einspeisemanagement für kleine Photovoltaik-Anlagen

Vorerst keine Pflicht zur Zwangsabschaltung oder Einspeisemanagement fuer kleine Photovoltaik-AnlagenRelativ unbemerkt von der aktuell verabschiedeten EEG-Novelle ist auch eine andere Regelung beschlossen worden, die vor Allem Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen freuen dürfte. Das noch nicht veröffentlichte Gesetz bezieht sich auf den § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 und besagt, dass Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp erst bis zum Ende des Jahres für eine Zwangsabschaltung oder ein Einspeisemanagement ausgerüstet werden müssen.

Rundsteuertechnik hilft PV-Anlagen abzuregeln

Rundsteuertechnik hilft PV-Anlagen abzuregeln_Foto_Christian Maertel_DAA GmbHSeit 1. Juli müssen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet haben, damit der Netzbetreiber die Möglichkeit besitzt, die Einspeisung abzuregeln. Rundsteuerempfänger bieten Anlagenbetreibern, Energieversorgern und Netzbetreibern dabei eine kostengünstige Möglichkeit, diese Vorgaben umzusetzen.