KfW will Unabhängigkeitsklausel für Einzelmaßnahmen streichen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) will die Unabhängigkeitsklausel für Sachverständige bei kleinen Sanierungsprojekten streichen. Die Klausel sagt aus, dass ein Sachverständiger, der bei der KfW einen Förderantrag im Rahmen der Programme zum energetischen Bauen und Sanieren stellt, nicht gleichzeitig Bauausführender sein darf.