Abregelung kleiner Photovoltaik-Anlagen vorerst aufgehoben
Nahezu unbemerkt ist mit der neuerlichen Änderung der Solarförderung auch eine weitere Regelung aufgeschoben worden: Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp Leistung müssen die Technischen Vorgaben aus § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 nun nicht unbedingt sofort umsetzen, sondern haben dafür noch bis Ende 2012 Zeit.