Einkommensteuer-Befreiung für private Photovoltaik-Anlagen
Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.