Austauschpflicht: Für diese alten Heizungen ist die Schornfrist vorbei
Ende 2015 ist die Schonfrist für alte Heizungen vorbei. Gemäß der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Mai 2014 sind Hausbesitzer verpflichtet alte Heizanlagen abzuschaffen, um den CO2 Ausstoß zu senken. Doch gilt diese Neuregelung nicht ausnahmslos. Einige Heizungen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.