BAFA konkretisiert Anforderungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP)
Seit 2010 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Einbau von Heizungsanlagen auf erneuerbarer Energie-Basis mit Zuschüssen im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Hierunter fällt beispielsweise die Förderung für die Neuinstallation eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholvergaserkessel oder einer Wärmepumpe. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Gleiches gilt für den „Kesseltauschbonus“, der in Kombination mit der gleichzeitigen Errichtung einer Solarthermieanlage oder eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik (im Tausch gegen einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas) gewährt wird. Das BAFA darf ohne den hydraulischen Abgleich bzw. den entsprechenden Nachweis keinen Zuschuss bewilligen. Das BAFA hat nun konkretisiert, was für eine Förderbewilligung zu tun ist.