EEG-Beihilfeverfahren: BAFA dementiert Zustellung von Begrenzungsbescheiden an Recyclingindustrie
In der vergangenen Woche hat die Recyclingindustrie durch das DSD – Duales System Holding bekannt gemacht, dass man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeblich benachrichtigt wurde, dass die Branche mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig von der EEG-Umlagebefreiung ausgeschlossen werden. Das BAFA hat sich nun zu diesen Gerüchten erstmals geäußert und stellt richtig: Recyclingunternehmen sind bereits seit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2012 nicht mehr antragsbefugt.