Steuervergünstigungen von Photovoltaikanlagen nicht bedroht
Nach §7g des Einkommenssteuergesetzes ist deklariert, dass im Jahr der Planung einer eigenen PV-Anlage bereits 40 Prozent der vermeintlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Photovoltaikanlage im Jahr der Installation und im Folgejahr mindestens zu 90 Prozent betrieblich verwendet wird. Doch was passiert, wenn die Anlage mehr als zehn Prozent für den privaten Eigenverbrauch genutzt wird? Eine neue Ausnahmeregelung verhindert jetzt die Kippung für den Abzug des Investitionsabzugsbetrags.