Das Kehrmonopol wird 2013 beendet
Bisher lautete die Gesetzgebung, dass Kontroll- und Reinigungsarbeiten von Feuerstätten ausschließlich von einem Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden dürfen. Durch ein neues Regierungsgesetz setzt man die von der EU-Kommission auferlegten Vorgaben von 2003 um und beendet das deutsche Kehrmonopol. Diese Monopolstellung wurde in den Augen der Regierung als Wettbewerbsverzögerung ausgelegt. Diese Änderungen eröffnen viele Vorteile für Kunden und Handwerksbetriebe.