Frist zur Nachrüstungspflicht von PV-Anlagen läuft bald ab
Seit dem 1. Januar 2012 sind auch Photovoltaikanlagen mit weniger als 100 kWp Leistung in das Einspeisemanagement des Erneuerbare Energien Gesetzes integriert. Rund 70.000 Betreiber von mittelgroßen PV-Anlagen sind bis Ende 2013 dazu verpflichtet den Anforderungen entsprechend nachzurüsten. Andernfalls verliert man den Anspruch auf weitere EEG-Vergütung.