Wichtige Frist: PV-Anlagen bis 31.01. im Marktstammdatenregister melden!
Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das betrifft auch private Betreiber wie Hauseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installiert haben. Werden die Anlagen nicht rechtzeitig angemeldet, droht ihnen ab Februar eine Aussetzung der EEG-Förderung für den eingespeisten Strom.