Italien gewährt Übergangsfrist für Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen
Italien gewährt den Betreibern von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen jetzt doch eine letzte Frist: Alle derzeit im Bau befindlichen Photovoltaikanlagen, die innerhalb von 60 Tagen ab dem 26.03.2012 in Betrieb gehen und die vor dem 29.3.2011 eine Baugenehmigung erhalten haben, werden noch eine Photovoltaikförderung bekommen. Das sieht der vor Kurzem in Kraft getretene Artikel 65 des Decreto Monti vor. Nun sind die italienischen Betreiber am Zug, ihre Photovoltaikanlagen fristgerecht ans Stromnetz anzuschließen.