Steuererstattung beim Spitzenausgleich zukünftig abhängig von der Energieeffizienz
Ende 2012 läuft der sogenannte Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer aus. In Zukunft werden Unternehmen eine Gegenleistung für die Steuererstattung erbringen müssen; denn die Bundesregierung will offenkundig den direkten Nachweis von Energieeinsparungen zur Voraussetzung machen. Dann könnte sich ein Energiemanagementsystem lohnen.