Vorerst keine Pflicht zur Zwangsabschaltung oder Einspeisemanagement für kleine Photovoltaik-Anlagen
Relativ unbemerkt von der aktuell verabschiedeten EEG-Novelle ist auch eine andere Regelung beschlossen worden, die vor Allem Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen freuen dürfte. Das noch nicht veröffentlichte Gesetz bezieht sich auf den § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012 und besagt, dass Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp erst bis zum Ende des Jahres für eine Zwangsabschaltung oder ein Einspeisemanagement ausgerüstet werden müssen.