1. Ziele der Photovoltaik-Förderung
– Im Kern soll mit einer deutlichen einmaligen Absenkung der Vergütung eine Anpassung an die gesunkenen Marktpreise erfolgen und der Zubau begrenzt werden.
– Außerdem soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der erzeugten Strommenge vergütet werden. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlich garantierten Vergütung gesetzt.
– Künftig soll eine feste monatliche Absenkung dazu führen, dass Vorzieheffekte verhindert werden. Dies trägt zur Verstetigung der Entwicklung bei.
– An dem Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr wird in 2012 und 2013 festgehalten. Danach wird der Zielkorridor um 400 MW pro Jahr abgesenkt.
2. Änderungen der Photovoltaik-Förderung
– Zusätzliche Einmalabsenkung für alle Anlagentypen zum 9. März 2012.
– Ab 1. Mai 2012 Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze.
– Für alle Neuanlagen Einführung eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 %).
– Verordnungsermächtigung zur kurzfristigen Nachsteuerung der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors; kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors ab 2014.
Im Einzelnen:
(1) Um den künftigen Zubau zurückzuführen, wird eine deutliche Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für neue Anlagen vorgenommen. Es gibt künftig nur noch 3 Kategorien von Anlagen (Dachanlagen bis 10 kW, Dachanlagen bis 1000 kW, große Anlagen von 1000 kW bis 10 MW (Dach und Freiflächen), keine Vergütung für Anlagen größer 10 MW.
Zum 9. März 2012 sollen durch eine Einmalabsenkung die Vergütungssätze wie folgt abgesenkt werden:
– bei den Anlagen bis 10 kW: auf 19,5 ct/kWh
– bei den Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh
– bei den Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
(2) Zusätzlich soll mit einer kontinuierlichen Vergütungsdegression dafür gesorgt werden, dass bisherige Jahresendrallyes vor einem weiteren Absenkungsschritt vermieden werden. Die Vergütungsdegression erfolgt nun monatlich und beträgt 0,15 ct/kWh pro Monat. Diese Regelung soll ab 1. Mai 2012 eingeführt werden.
Grafik: Übersicht der aktuellen Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen(3) Marktintegrationsmodell und Wegfall des Eigenverbrauchsbonus:
Um Photovoltaik-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 85% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei allen anderen Anlagen soll die vergütungsfähige Strommenge auf 90% festgelegt werden.
Das Marktintegrationsmodell soll ab dem 1. Januar 2013 für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Gleichzeitig fällt der Bonus für Eigenverbrauch nach dem EEG 2012 weg. Die EEG-Umlage wird somit entlastet.
(4) Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Mit der neuen Verordnungsermächtigung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht. Darüber hinaus soll der Zubaukorridor wie folgt angepasst werden: Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden; danach sinkt der Zielkorridor jährlich um 400 MW ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.
(5) Dachanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten. Damit soll Mitnahmeeffekten entgegen gewirkt werden.
(6) Des Weiteren soll der Begriff der Inbetriebnahme bei PV-Anlagen enger gefasst werden. Künftig muss das stromerzeugende Modul fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein.
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