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Umweltausschuss beschließt Änderungen an Kürzung der Solarförderung

Massive Kritik an der Einführung des Marktintegrationsmodells wurde insbesondere durch die Sachverständigen von CDU und CSU sowie Dr. Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) geübt. Das Marktintegrationsmodell sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen zukünftig nur noch zwischen 85 und 90 Prozent ihres erzeugten Stroms vergütet bekommen. Den Rest müssen sie dann selbst verbrauchen oder vermarkten. Dies sei laut Experten nur eine weitere, versteckte Kürzung der Einspeisevergütung. Zudem sei auch der technische und bürokratische Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber unverhältnismäßig hoch.

Ebenso in der Kritik der Sachverständigen stand der bislang vorgesehene Plan der schwarz-gelben Koalitionsfraktionen, das Parlament bei zukünftigen Vergütungskürzungen und Eingriffen in die EEG-Fördersystematik außen vor zu lassen. Diese Verordnungsermächtigung trüge weiter zur Verunsicherung der gesamten Erneuerbare-Energien-Branche bei. Die Ministerien dürfen dann sowohl ohne Rückkopplung mit den Parlamentariern und Bundesländern und ohne Vorankündigung, die Solarförderung ändern dürfen, als auch im Zuge einer Verordnung das Marktintegrationsmodell auf alle anderen Energieträger übertragen. Investoren in Erneuerbare Energien müssten dann deutlich höhere Risikozuschläge bei der Kreditaufnahme in Kauf nehmen.

Laut Karl-Heinz Remmers von der Solarpraxis ist die Novelle ein K.O.-Kriterium für den Investitionswillen von Banken. Da die Bundesregierung mit der weiterhin vorgesehene Verordnungsermächtigung jederzeit weitere Vergütungsabsenkungen bestimmen kann, seien fremdfinanzierte Projekte ohne vollständige Kapitalsicherung nicht mehr denkbar.

Die Frist für Dachanlagen wurde als mittlerweile ausreichend betrachtet, für die Fristen für Freiflächenanlagen sind hingegen weitere Anpassungen erforderlich. Einig waren sich die Experten wiederum, dass eine willkürliche Kappung der Dachanlagen bei 10 Megawatt keinen Sinn ergibt.

Die Vertreterin des BDEW, Frau Hille, betonte in diesem Zusammenhang sogar die netzstabilisierende Wirkung großer Solaranlagen. Ihr Vorschlag aber, dass Solaranlagenbesitzer künftig an vier Monaten im Jahr ihren Solarstrom verschenken sollten, zeigte die Gesinnung der alten Energiewirtschaft auf. Hier stellt sich die Frage, was die Kohle- und Atomkonzerne sagen würden, wenn die Bürger ihnen an vier Monaten im Jahr nichts mehr für deren Stromlieferung zahlen würden.

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