Bei den Programmen 152/430 entfallen sämtliche vorher möglichen Einzelmaßnahmen. Im Sonderförderungsprogramm entfallen die Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung sowie der Förderzuschlag für den Abbau von Nachtspeicherheizungen. Die gestrichenen Maßnahmen werden ab dem ersten September über das Programm „Wohnraum modernisieren“ abgedeckt. Die neuen Förderkonditionen sind bis jetzt noch unklar.
Die Förderung der Baubegleitung bleibt jedoch erhalten. Auch das Förderangebot für die KfW-Effizienzhäuser soll in beiden Varianten unverändert bestehen bleiben.