Nach den Erkenntnissen der Landeskartellbehörde liegen die Fernwärmepreise in den neuen Bundesländern durchschnittlich um etwa 20 Prozent über denen der alten Bundesländer. Dabei zählt Mecklenburg-Vorpommern zu den drei teuersten Bundesländern. Für diese hohen Preisunterschiede bei den Heizkosten gäbe es laut Kartellbehörde keine akzeptable Erklärung. Daher könne befürchtet werden, dass der Fernwärmeversorger wegen der Leitungsgebundenheit des Kunden diese marktbeherrschende Stellung ausnutzen könnte, um höhere Fernwärmepreise durchzusetzen.
Das Wirtschaftsministerium hat die Fernwärmeunternehmen im Land daher aufgefordert, ihre Preise zu melden. Gefragt ist nach dem Preis in Euro pro MWh für alle vom jeweiligen Unternehmen versorgten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Der Stichtag für alle Unternehmen war der 15. Oktober. Bis Ende Oktober haben die Unternehmen Zeit, ihre am Stichtag gemessenen Ergebnisse der Kartellbehörde zu melden. Im Fokus stehen typische Abnahmefälle wie z.B. Eigentümer größerer Einfamilienhäuser, Handwerksbetriebe oder größere Abnehmer wie Wohnblocks.
Sollte sich im Ergebnis der Untersuchungen ein Anfangsverdacht auf Preismissbrauch bestätigen, werden kartellrechtliche Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeunternehmen eingeleitet. In einem Fall läuft ein solches Verfahren bereits. Grundsätzlich geht das Wirtschaftsministerium bei der Mehrheit der Fernwärme-Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der über dem Durchschnitt liegenden Heizkosten von einem erheblichen Preissenkungspotential aus. Nach geltendem Kartellrecht haben die Unternehmen die Möglichkeit, durch Verpflichtungszusagen zur Preissenkung kartellrechtliche Sanktionen abzuwenden. Die Einhaltung solcher Verpflichtungszusagen wird dann von der Kartellbehörde kontrolliert.