Ihre Idee ist sehr gut und technisch auch umsetzbar.
EEG-Umlage ist in Ihrem Fall nicht fällig, da Ihre Anlage unter den Bestandsschutz fällt.
Ich komme gern zu Ihnen und berate Sie vor Ort.
Ich habe im Jahr 2011 eine PV-Anlage mit 13,63 KW installiert. Gleich von Anfang an habe ich Eigenverbrauch mit Zweirichtungszähler für meinen Haushalt genutzt, und verbrauche so ungefähr 2.200 KWh selbst von den durchschnittlich knapp 15.000 KWh die im Jahr erzeugt werden.
Leider erreiche ich hiermit nicht die 30 % um die höhere Vergütung des Eigenstromanteils zu bekommen.
Jetzt meine Frage:
Ist es technisch einfach möglich einen weiteren Stromzähler (am selben Zählerplatz) eines Mieters (mit Gewerbe Stromverbrauch >10.000 KWh/a) mit Eigenstrom zu versorgen?
Ich denke dass ich dann sicher über 30% Eigenstromverbrauch liegen würde und somit 16,74ct/KWh (statt12,36ct) für selbst verbrauchten Strom vergütet bekäme. Mit meinem Mieter könnte ich einen fixen für beide Parteien vorteilhaften Strompreis aushandeln, so hätten beide was von der Lösung.
Was wäre wegen der EEG-Umlage zu beachten?
Vielen Dank im Voraus an alle die sich mit meiner Frage beschäftigen
Photovoltaik