Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In erster Linie gelten hier die vertraglichen Bedingungen des ursprünglichen Auftrags. Sind dort die Gewerke als Gesamtpositionen ausgewiesen, ist dies bei Nachträgen genauso. Ungeachtet dessen, wäre es sicher fairer und transparenter, wenn Arbeitsleistungen, Nebenkosten und Material getrennt im Angebort ausgewiesen wären.
Manche Handwerker machen auch eine Mischkalkulation und wollen die Einzelkosten nicht aufschlüsseln.
Darf ich von einem Handwerker, in diesem Fall während eines Einfamilienhaus-Neubaus vom Installateur, erwarten, daß er im Angebot über Zusatzleistungen (Extra-Lichtschalter, zusätzliche Dusche usw.) die Arbeitskosten exakt getrennt von den Materialkosten aufführt, damit das Angebot für mich (und später die Rechnung) prüffähig wird und ich besser vergleichen und beurteilen kann?
Herr B. 16.02.2018Badezimmer