Das ist eine Frage des Vertrages, ist überhaupt mit dem Elektriker ein Vertrag abgeschlossen oder nur der Vertrag mit dem Hausverkäufer.
Ansonsten gelten BGB und VOB/B.
Wir haben neu gebaut. Die Elektrik wurde mit der Fachfirma besprochen. Es gab nie einen Hinweis, dass Mehrarbeiten, als im Pauschalpreis des GU angegeben, extra zu honorieren sind. Obgleich uns das irgendwie klar war. Der Elektriker hat nie etwas gesagt und auch kein Angebot zur Mehrleistung gemacht. Erst bei Bauabnahme legte er uns ein Angebot über die bereits geleistete Mehrarbeit vor und verlangt nun die Annahme des Angebotes und die Zahlung der Mehrleistung. Ist das rechtens?
Frau J. 05.03.2018Fertighaus Elektriker