Grundsätzlich gibt es laut EnEV eine Austauschpflicht für alle Gas- und Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind. Lediglich Hausbesitzer, die diese Immobilie bereits seit dem 01.02.2002 besitzen und bewohnen, dürfen mit der alten Technik weiterheizen. Alle anderen Hauseigentümer müssen den Forderungen der EnEV nachkommen und ihre alte Anlage durch eine neue ersetzen.
Nachzulesen unter folgendem Link:
https://www.effizienzhaus-online.de/diese-heizungen-muessen-raus
Ich habe in meiner Wohnung eine Gastherme von Vaillant, die inzwischen 30 Jahre alt ist. Gibt es Richtlinien, nach welcher Zeit diese erneuert werden muss?
Frau H. bei Lutherstadt Wittenberg, 25.06.2018Gasheizung