Die Frage würde ich an den Netzbetreiber stellen. Die Auskunft wäre verbindlich und vermutlich umfassender als alles hier geschriebene.
Das Leitungsrecht auf dem fremden Grundstück wäre im Baulastenverzeichnis einzutragen; auf dem eigenen Grundstück vom Versorger erreichbare Absperreinrichtungen vorzuhalten. Und wie Herr Röhm schreibt, vorher über Berater bei der KfW das Heizungspaket beantragen, um für die Kosten von Erdarbeiten über Rohbau, Tankentsorgung bis Heizung, Heizkörper, Ventile und Leitungen plus obligatem hydraulischen Abgleich die 15% Zuschuss zu erhalten.
Aber da ist sicher noch mehr zu beachten, dafür sind Netzbetreiber und Energieversorger die besseren Ansprechpartner.
Um Reparaturkosten zu vermeiden und dem Rat unseres Installateurs folgend wollen wir von Öl- auf Gasheizung umstellen. Der hiesige Betreiber des Gasnetzes bietet den Gasanschluss bis zum Haus kostenlos an. Das hat zur Folge, dass sich eine so große Zahl von Interessenten gemeldet hat, dass das beauftragte Tiefbauunternehmen keine Termine mehr vergibt und wir deshalb nicht wissen, wann die o. e. Umstellung erfolgen kann - sicherlich aber nicht mehr vor Beginn der Heizperiode.
Ab Straßenmitte müsste die Zuleitung zu unserem Heizungskeller über 55m erfolgen - ziemlich weit....
Unser befreundeter Nachbar allerdings hat bereits einen Gasanschluss. Vom Nachbarn bis zu uns wären es max. 8-10m.
Dies vorausgeschickt meine Frage: Ist es möglich (und erlaubt), dass die Zuleitung zum Nachbarn gleichzeitig auch von uns genutzt wird? Beides sind EFH mit Zweipersonenhaushalten. Falls das technisch & gesetzlich möglich ist, würde das unsere Situation in Bezug auf einen Gasanschluss deutlich einfacher und billiger machen.
Sehr neugierig auf die Expertenmeinung dankt schon vorab mit besten Grüßen!
Gasheizung Energieberater