Bei einer Mehrfachbelegung hat die Gesamtanlage einen Bestandsschutz. Man kann von den anderen Nutzern der gemeinsamen Abgasanlage nicht verlangen, dass sich alle einen neuen Kessel zulegen, obwohl nur ein Gerät defekt ist. Die Abgassysteme von Heizwert und Brennwert sind nicht kompatibel. Für derartige Fälle gibt es die Möglichkeit, Heizwertgeräte als Austausch zu beziehen. Dies ist abhängig vom Hersteller und dem vorhandenen Abgassystem. Bei Buderus wäre das zum Beispiel der U154K-20,0 kW als atmosphärisches, wandhängendes Heizwertgerät. Ihre Heizungsfirma wird Ihnen sicher passend zu Ihrem Fabrikat ein Angebot machen. Selbstverständlich muss das immer in Absprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erfolgen.
Hilfreiche AntwortIch habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss, die mit Heizwerttherme beheizt wird. Wenn diese Therme nicht mehr zu reparieren ist, muss ich dann eine auf eine Brennwerttherme umsteigen? Unser Haus hat 3 Stockwerke. Es gibt also Mehrfachnutzung des Schornsteins.
Frau F. bei Quierschied, 21.07.2018Gasheizung
Recht herzlichen Dank!