Sehr geehrter Kunde,
der Energieversorger ist nicht in der Pflicht Sie zu informieren. Dies liegt an Ihnen als Anlagenbetreiber. Ich empfehlen Ihnen hier eine Datenüberwachung zu installieren, sodass Sie hier den Ausfall zeitnah erkennen und auch defekte Wechselrichter Ihnen per E-Mail gemeldet werden. Je nach Anzahl der Wechselrichter und der Hersteller kann der Preis variieren.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Wir betreiben seit März 2012 eine PV-Anlage mit 61 kW.
Nach einem Stromausfall am 25.7.16 ergab eine Überprüfung, dass die Anlage seit Anfang Februar 2016 keinen Strom mehr produziert.
Der Netzbetreiber hat daraufhin die Abschlagszahlungen eingestellt. Davor wurde vom Netzbetreiber monatlich per Fernabfrage der Zählerstand abgefragt (dieser war seit dem 09.02.16 unverändert). Ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Zählerstände zu kontrollieren und ggf. den Anlagenbetreiber zu informieren ?
(In unserem Fall wurde monatlich gemessen und 5 monatliche Abschläge wurden überwiesen, ohne das die Anlage Strom eingespeist hat).
Der entstandene Schaden durch entgangene Einspeisevergütung liegt bei ca. 10.000,- Euro.
Photovoltaik Energieberater